Neue Pastorin für Markus und Johannis in Stade

Nachricht Stade, 18. Mai 2026
Pastorin Agnethe Krarup

Seit Mai 2025 bilden die Kirchengemeinden Markus und Johannis in Stade ein verbundenes Pfarramt. Nun soll hier neben den Pastoren Jan Wutkewicz und Christian Kurzewitz eine dritte Pfarrstelle besetzt werden. Das Landeskirchenamt hat zwei Bewerber*innen präsentiert und die Kirchenvorstände der beiden Gemeinden haben ihre Wahl getroffen.

Pastorin Agnethe Krarup aus Estebrügge wird in beiden Gemeinden Aufstellungspredigt am Pfingstmontag, dem 25. März 2026 halten und sich so den Gemeinden vorstellen. Der Gottesdienst in der Markuskirche wird um 9.30 Uhr beginnen, der Gottesdienst in der Johanniskirche um 11.30 Uhr.

Die Vorsitzenden der Kirchenvorstände freuen sich über die Neubesetzung im verbundenen Pfarramt nach den Ruheständen von Pastor Volker Dieter-Domröse in Markus und Pastor Wilfried Behr in Johannis. Für den Kirchenvorstand Johannis hält Kurzewitz fest: „Wir sind froh, dass mit Agnethe Krarup eine erfahrene Pastorin in unsere Gemeinden kommt, die neue Akzente und Ideen einbringen wird. Außerdem wird so unsere Pfarrstelle nur für eine kurze Zeit vakant sein.“ Für den Kirchenvorstand Markus betont Susanne von Hennig die pfarramtliche Verbindung: „Die Markuskirche freut sich auf die Präsenz der Pastorin Agnethe Krarup in unseren beiden Gemeinden.“

Der Superintendent des Kirchenkreises Stade Marc Wischnowsky hat das Wahlverfahren geleitet. Ihm ist wichtig, dass in der Kirchenregion Stadt Stade nun alle im Stellenplan vorgesehenen Pfarrstellen besetzt werden. „Für Agnethe Krarup stehen die Begleitung von Menschen und das gottesdienstliche Leben im Zentrum pastoraler Arbeit. Ich bin außerdem sicher, dass sie auch in der Jugend- und Konfirmandenarbeit Impulse setzen wird. Sie gehört schon jetzt dem Begleitvorstand der Stader Flotte an und bringt hier viele Kompetenzen mit. Sie wird aber auch eine spürbare Lücke in der Gemeinde Estebrügge hinterlassen, die wir im Kirchenkreis füllen müssen.“

Das Wahlverfahren gilt als abgeschlossen, wenn binnen sechs Tagen nach den Aufstellungsgottesdiensten keine begründeten schriftlichen Einwände gegen die Wahl bei den Kirchenvorständen eingehen.